Für Käufer aus den USA:
Für entsprechende Bestellungen mit einem Versandziel in diesen Bundesstaaten wird die staatliche Umsatzsteuer berechnet. Reverb hat diese Regel nicht unabhängig eingeführt – alle Online-Marktplätze sind verpflichtet, diese Gesetze einzuhalten.
Weitere Informationen findest du auf unserer Seite zu Umsatzsteuerinformationen von Reverb. Dort kannst du auch nachlesen, wie der Präzedenzfall, der durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von South Dakota gegen Wayfair, Inc. geschaffen wurde, die Steuern auf Fernverkäufe geändert hat.
Für Käufer aus der EU:
Am 1. Juli 2021 begann Reverb mit der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer auf physische Waren unter 150 €, die aus einem Drittland in die EU versandt werden.
Bei Artikeln unter 150 € enthält der Listenpreis von Reverb die Einfuhrumsatzsteuer, sodass du auf einen Blick leicht erkennen kannst, wie viel du für deinen Artikel zahlen wirst. Diese Mehrwertsteuer wird beim Kauf automatisch vom Käufer eingezogen und dann an die örtlichen Steuerbehörden gesendet.
Für Käufer aus dem Vereinigten Königreich:
Ab dem 1. Januar 2021 ist Reverb verpflichtet, Mehrwertsteuer von Käufern für Bestellungen einzuziehen, die die folgenden Kriterien erfüllen:
- Der Käufer wohnt im Vereinigten Königreich.
- Die Waren werden von außerhalb des Vereinigten Königreichs versandt.
- Der Gesamtwert des Pakets (ohne Lieferkosten) beträgt höchstens 135 £.
Dies ist eine Anforderung des britischen HMRC, die für alle Online-Marktplätze gilt. Weitere Informationen findest du in diesem Artikel unseres Steuerpartners Avalara.
Für Käufer aus Australien:
Reverb ist verpflichtet, Steuern auf Waren und Dienstleistungen von Käufern für Bestellungen zu erheben, die die folgenden Kriterien erfüllen:
- Der Käufer wohnt in Australien.
- Die Waren werden außerhalb von Australien versandt.
- Der Gesamtwert des Pakets (ohne Lieferkosten) ist kleiner oder gleich 1.000 AUD.
Bei Beträgen über 1.000 AUD können Steuern auf Waren und Dienstleistungen und andere Steuern erhoben und an der Grenze eingezogen werden.
Reverb erhebt keine Steuer auf Waren und Dienstleistungen, wenn sich die Waren in Australien befinden. Nachdem der Käufer die Zahlung für seine Reverb-Bestellung abgeschlossen hat, wurde die Steuer auf Waren und Dienstleistungen vollständig bezahlt und es sind keine weiteren Zahlungen bezüglich Steuern auf Waren und Dienstleistungen erforderlich.