Was ist die GPSR und für wen gilt sie?
Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt, soll gewährleisten, dass die auf dem EU-Markt befindlichen Produkte sicher sind, und legt spezifische Sicherheitsanforderungen fest. Sie ersetzt die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (GPSD).
Wenn du an Käufer in der EU verkaufst, kannst du unabhängig von deinem Standort verpflichtet sein, die GPSR-Anforderungen zu erfüllen. Das GPSR gilt nicht für Verkäufer, die nicht an Käufer auf dem EU-Markt verkaufen. Das GPSR gilt für neue und gebrauchte Produkte sowie für Produkte, die repariert, wiederaufbereitet oder recycelt werden (mit einigen Ausnahmen, einschließlich Antiquitäten).
Da wir dir nicht sagen können, ob dies auf dich zutrifft, solltest du dich bei weiteren Fragen an einen Juristen wenden.
Was können Verkäufer, die in die EU verkaufen, tun, um die GPSR-Vorschriften einzuhalten?
Gehe von deinem Desktop oder mobilen Browser aus auf die Registerkarte Shop-Profil in deinen Shop-Einstellungen und aktualisiere den Abschnitt „Sicherheitsinformationen des Herstellers“:
- Informationen über Wirtschaftsakteure (Beispiele siehe unten).
- Eine Liste der Hersteller der Produkte, die du anbietest, einschließlich Kontaktinformationen, Produktsicherheitswarnungen und andere Informationen zur Produktsicherheit.
- Zertifizierung, dass du nur Produkte anbietest, die mit dem GPSR konform sind.
Du kannst auch deine Angebotsbeschreibungen aktualisieren und Informationen zur Produktsicherheit hinzufügen, aber beachte, dass Reverb bei jedem Angebot einen Link einfügt, der die Käufer auf den Abschnitt „Info & Richtlinien“ deines Shop-Profils verweist, wo alle Produktsicherheitsinformationen, die du in den oben genannten Schritten angegeben hast, zu finden sind.
Du kannst die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit einsehen, um zu entscheiden, ob es zusätzliche Aktualisierungen gibt, die du für deinen spezifischen Shop vornehmen musst. Wenn du weitere Fragen hast, wende dich bitte an einen Rechtsexperten vor Ort.
Was sind Wirtschaftsakteure?
Ein Wirtschaftsakteur kann einer der folgenden sein, wenn er in der EU ansässig ist:
- Der Hersteller.
- Ein Importeur, wenn der Hersteller nicht in der EU ansässig ist.
- Ein vom Hersteller beauftragter Vertreter.
- Ein Abwicklungsdienstleister, wenn der Hersteller, der Importeur und der bevollmächtigte Vertreter nicht in der EU ansässig sind.