Hallo, wie können wir helfen?

Neue Aktualisierungen der Einfuhrumsatzsteuer für den Verkauf in die EU

Ab dem 1. Juli wird die Einfuhrumsatzsteuer anders erhoben. Neue Steuervorschriften der Europäischen Union werden die Art und Weise ändern, wie Einfuhrsteuern ermittelt werden.

Was bedeutet das für meinen Reverb Shop?

Ab dem 1. Juli wird Reverb Einfuhrumsatzsteuer auf physische Waren unter 150 € erheben, die aus dem Ausland in die EU versandt werden.

Bei Artikeln unter 150 € enthält der für EU-Käufer angezeigte Listenpreis die Einfuhrumsatzsteuer, sodass sie auf einen Blick leicht erkennen können, wie viel sie für deinen Artikel bezahlen müssen. Diese Mehrwertsteuer wird beim Kauf automatisch vom Käufer eingezogen und dann in deinem Namen an die lokalen Steuerbehörden gesendet.

So kannst du dich vorbereiten:

  • Lies weitere Details über die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze nach, die je nach Warenart und EU-Land des Käufers erhoben werden.
  • EU-Käufer müssen möglicherweise mehr für deine Artikel bezahlen, nimm also vor Ablauf der Frist alle notwendigen Änderungen an deinen Listenpreisen vor.

Was du nach dem 1. Juli tun musst:

Teile die IOSS-Nummer von Reverb (die du am 1. Juli erfährst) deinem Versandunternehmen direkt mit und verwende sie für keine anderen Zwecke.

Schreibe diese Nummer niemals auf deine Pakete. Das Versandunternehmen sollte diese Information elektronisch übermitteln. So wird sichergestellt, dass dem Käufer die Mehrwertsteuer nicht zweimal in Rechnung gestellt wird.

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