Hallo, wie können wir helfen?

Shops, die nach Deutschland verkaufen, von Anforderungen des Verpackungsgesetzes (VerpackG) betroffen

Am 1. Januar 2019 ist das Verpackunsgesetz (VerpackG) in Deutschland in Kraft getreten. Es umfasst Anforderungen für Online-Händler, die auch für Reverb-Shops gelten, die an Verkäufer in Deutschland verkaufen.

Das Verpackungsgesetz will Recyling und Wiederverwendung von Verpackungsmaterialien (z. B. Pappkartons, Verpackungsband und Luftpolsterfolie) fördern. Ein paar der kürzlichen Änderungen betreffen auch Online-Marktplätze wie Reverb sowie einige Reverb-Verkäufer.

Die neuen Regeln treten am 1. Juli 2022 in Kraft. Da diese sich auch auf deinen Shop auswirken können, haben wir die neuen Anforderungen aufgeführt und wichtige Schritte hervorgehoben, die du ausführen solltest, wenn du weiterhin an Käufer in Deutschland verkaufen möchtest.

Freundlicher Hinweis: Diese Informationen sind ein Überblick, der für Informationszwecke gedacht ist. Es handelt sich nicht um Rechtsberatung, sie begründen auch kein Anwalt-Mandanten-Verhältnis. Der Autor und Reverb.com LLC lehnen jede Verantwortung für jegliche Verluste, Schäden oder Klagegründe ab, die sich aus der Verwendung dieser Materialien ergeben oder damit verbunden sein könnten. Bitte wende dich an einen Anwalt in deiner Nähe, wenn du rechtliche Unterstützung benötigst.

Für wen und für was auf Reverb gilt das Verpackungsgesetz?

Das Verpackungsgesetz betrifft nationale und internationale Shops, die an Käufer in Deutschland verkaufen.

Es gilt für alle Verpackungen, die nach dem Gebrauch typischerweise zu Abfall werden, darunter Materialien zum Verpacken einzelner Produkte (z. B. Anhängeetiketten, Zellophantüten, Kartons) und für den Versand (z. B. Briefumschläge, Kartons). Beispiele für Verpackungsmaterialien, die betroffen sind, sind Pappe, Glas, Aluminium, Plastik, natürliche Materialien, Kartonverbundmaterialien und mehr.

Im Sinne des Verpackungsgesetzes gelten diese Materialien als „Inverkehrbringen“ neuer Verpackungen, die erstmals auf dem deutschen Markt in Verkehr gebracht werden, und müssen im LUCID-Verpackungsregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) erfasst werden.

Für Verkäufer mit Sitz in Deutschland gilt diese Verpflichtung nur, wenn sie die Verpackungen nicht über ein duales Systemerworben haben. Für wiederverwendbare Verpackungen kann es auch Sonderregelungen geben, wenn diese über ein Anreiz- bzw. Pfandsystem zurückgegeben und wiederverwendet werden. Zusätzliche Regelungen können zwar die Komplexität erhöhen, doch für die meisten Reverb-Verkäufer, die an deutsche Käufer verkaufen möchten, gibt es nur drei Hauptschritte: (a) Registrierung bei LUCID, (b) Auswahl eines dualen Systems und (c) Bereitstellung der wesentlichen Informationen zu Rücknahme und Recycling für Käufer.

Welche Anforderungen gibt es, wenn ich an Kunden in Deutschland verkaufen möchte?

  1. Bei LUCID registrieren. Als Online-Händler sind Verkäufer verpflichtet, sich beim LUCID-Verpackungsregister zu registrieren. Du musst dich registrieren, bevor du Produkte auf den deutschen Markt schickst. Auch wenn du nur eine einzige Bestellung von einem Käufer in Deutschland erhalten, musst du dich bei LUCID registrieren und diese Bestellung melden. Es ist wichtig, dass du dich so schnell wie möglich registrierst, und zwar vor dem 1. Juli 2022.

  2. Deine Käufer über Rücknahme- und Recyclingmöglichkeiten informieren. Das Verpackungsgesetz verpflichtet Verkäufer auch dazu, Käufer über Rückgabe- und Recyclingoptionen zu informieren. Diese Informationen kannst du Käufern in der Angebotsbeschreibung mitteilen oder indem du die Käufer deiner Angebote kontaktierst. Gehe zu LUCID, um weitere Informationen zu dieser Vorschrift zu finden, oder wende dich an einen Rechtsexperten vor Ort.

Was passiert, wenn ich mich nicht bei LUCID registriere?

Online-Händler, die sich nicht an die Vorschriften halten, müssen mit einer schriftlichen Verwarnung oder hohen Geldstrafen (bis zu 200.000 € und einem Verkaufsverbot) rechnen. Die Registrierung ist kostenlos. Alle Unternehmen, die als „Hersteller“ von Verpackungen gelten (darunter auch nationale und internationale Reverb-Shops) müssen sich einzeln registrieren. Gehe zu LUCID, um weitere Informationen zu erhalten und um dich zu registrieren.

Die LUCID-Registrierung ist eine der wichtigsten Anforderungen des Verpackungsgesetzes. Es gibt aber noch weitere Anforderungen, die du kennen solltest:

Teilnahme an einem dualen System: Ein duales System ist ein Unternehmen, an das du das Lizenzentgelt für deine Materialien zahlst. Dafür kümmert dieses sich nach der Nutzung um die Einsammlung und Verwertung von Verpackungen.

  • Zur Arbeit mit einem dualen System gehört, deine Verpackungen anzumelden und jährlich Berichterstattung über die Masse (Gesamtgewicht) der von dir in Verkehr gebrachten Verpackungen und die Art des verwendeten Materials zu führen. Es ist wichtig, ein rechtssicheres System zu wählen, damit alle Verpackungsanforderungen erfüllt werden. Die gleichen Mengen, die du dem System meldest, müssen auch mindestens einmal jährlich über LUCID an die Zentrale Stelle gemeldet werden.

Vollständigkeitserklärung: Je nach Menge der von dir in Verkehr gebrachten Verpackungen gibt es noch eine zusätzliche Verpflichtung zur Abgabe einer jährlichen Vollständigkeitserklärung. Dieser Pflicht brauchst du nur nachzukommen, wenn du mehr als 80 Tonnen an teilnahmepflichtigen Verpackungen aus Glas, mehr als 50 Tonnen aus Papier, Pappe oder Karton oder mehr als 30 Tonnen aus einem anderen Material in Verkehr bringst.

Wie kann ich überprüfen, ob ich das Verpackungsgesetz einhalte?

Neue Compliance-Verfahren können kompliziert sein. Wir empfehlen, die Website der Zentralen Stelle für das Verpackungsregister zu besuchen, wo du weitere Informationen und Ressourcen findest. Schriftliche Anfragen zum Verpackungsgesetz kannst du an anfrage@verpackungsregister.org schicken.

Du kannst dich auch an einen Rechtsexperten wenden, wenn du Fragen dazu hast, wie sich diese Anforderungen auf deinen Shop auswirken werden und wie du sie einhalten kannst. Reverb kann dir dazu zwar keine Empfehlungen geben, aber du findest sicherlich Anbieter, die sich darauf spezialisieren, kleinen Unternehmen in Deutschland und anderen europäischen Ländern bei diesem Prozess zu helfen.

Was ist im Rahmen des novellierten Verpackungsgesetzes von Reverb erforderlich?

Aufgrund der Änderungen des Verpackungsgesetzes, die am 1. Juli 2022 in Kraft treten, müssen Online-Marktplätze wie Reverb überprüfen, ob Verkäufer eine gültige LUCID-Registrierung haben und (falls zutreffend) mit einem dualen System zusammenarbeiten, bevor Verkäufe nach Deutschland erfolgen.

Dadurch kann es zu weiteren Änderungen dabei kommen, wie du an Käufer in Deutschland verkaufen kannst. Wir halten dich auf dem Laufenden, wenn solche Änderungen in Kraft treten.

War dieser Beitrag hilfreich?