Mit der Verordnung der Europäischen Union (EU) zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte soll der Missbrauch von Hostingdiensten für terroristische Zwecke eingedämmt und ein Beitrag zur öffentlichen Sicherheit in der gesamten Union geleistet werden. Gemäß der Verordnung umfassen terroristische Online-Inhalte alle Materialien, die jemanden zur Begehung terroristischer Straftaten oder zu einem Beitrag zur Begehung dieser Straftaten anstiften oder dafür anwerben, jemanden zur Beteiligung an Handlungen einer terroristischen Vereinigung zu bestimmen oder terroristische Aktivitäten verherrlichen, unter anderem auch durch die Verbreitung von Materialien, die Bilder von terroristischen Anschlägen zeigen. Unter die Definition sollen auch Materialien fallen, die zum Zweck der Begehung oder des Beitrags zur Begehung terroristischer Straftaten Anleitungen zur Herstellung oder Verwendung von Sprengstoffen, Schusswaffen oder anderen Waffen oder schädlichen oder gefährlichen Stoffen sowie chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen (CBRN-Stoffen) oder zu anderen spezifischen Methoden oder Verfahren, einschließlich der Auswahl von Anschlagszielen, enthalten. Bei solchen Materialien kann es sich um Texte, Bilder, Tonaufzeichnungen und Videos sowie um Live-Übertragungen terroristischer Straftaten handeln, mit denen die Gefahr einhergeht, dass weitere solcher Taten begangen werden.
Richtlinien von Reverb
Die Richtlinien von Reverb, einschließlich seiner Community-Regeln für Verkäufer, verbieten illegale Artikel/Aktivitäten und die Nutzung seiner Plattform für die Androhung von oder die Anregung zu jeglicher Gewalt, einschließlich für terroristische Online-Inhalte. Falls Reverb Grund zur Annahme hat, dass ein Mitglied eine dieser Richtlinien verletzt hat, können seine Inhalte, sein Shop, seine Inserate und/oder seine Konten deaktiviert, gesperrt oder eingestellt werden.
Abhilfe für Mitglieder
Reverb-Mitglieder, deren Inhalte wegen eines Hinweises auf terroristische Online-Inhalte im Zusammenhang mit der EU-Verordnung entfernt wurden, haben das Recht, der Entfernung bei der zuständigen EU-Behörde zu widersprechen. Reverb-Mitglieder werden in der Regel über die Entfernung in Kenntnis gesetzt, es sei denn, es ist Reverb nicht gestattet, dem Mitglied die Entfernung offenzulegen. Sofern nicht von der Behörde verboten, darf das Mitglied eine Kopie der Benachrichtigung anfordern, welche Informationen zur Möglichkeit enthält, Widerspruch gegen die Entfernungsanordnung in dem Mitgliedstaat einzulegen, in dem die gemäß nationalem Recht für ihre Ausstellung zuständige Behörde ansässig ist.
Kontaktstelle und gesetzlicher Vertreter für EU-Verordnungen bei Reverb
Die Kontaktstelle von Reverb wurde Europol zur Nutzung durch das Berichtswerkzeug PERCI von Europol mitgeteilt. Der im Zusammenhang mit terroristischen Online-Aktivitäten autorisierte gesetzliche Vertreter von Reverb wurde der zuständigen Behörde in Irland mitgeteilt.
Nur für EU-Regulierungsbehörden bzw. zuständige Behörden: EU-Regulierungsbehörden und zuständige Behörden, die die Kontaktstelle oder den gesetzlichen Vertreter von Reverb bezüglich weiterer Informationen zur Meldung von terroristischen Online-Inhalten kontaktieren möchten, können dies unter eu-terrorism-content-authorities-only@reverb.com tun. Reverb bevorzugt für Hinweise die englische Sprache.